Selbstauskunft
(Vermietung)
I. Vorbemerkung
Die vom Mietinteressenten erteilte Selbstauskunft dient dem Makler:
a) als Beurteilungsgrundlage für die Abgabe passender Angebote
b) als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages
c) als Absicherung vor etwaigen Haftungsansprüchen des Vermieters gegen den Makler.
Der Makler ist verpflichtet, die Angaben des Mietinteressenten streng vertraulich zu behandeln. Die Angaben darf er nur dem Vermieter weiterleiten - soweit sie für die Entscheidung über den Mietvertragsabschluss erforderlich sind.
II. Angaben